UV-/MV-/IV-Bereich: Keine Vergütung von motorisierten passiven Bewegungsschienen mehr

Für die Heimbehandlung mit motorisierten passiven Bewegungsschienen fand die MTK-Fachstelle für medizinische Leistungen und Technologie keine Evidenz für den medizinischen Nutzen. Ab dem 1. Januar 2021 sollen daher die Kosten für diese Behandlung – auch in Kombination mit Physiotherapie – von den Versicherern im UV-/MV-/IV-Bereich nicht mehr übernommen werden.

Die Fachstelle für medizinische Leistungen und Technologien der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat eine Bewertung der Bewegungsbehandlung unter Anwendung von motorisierten, passiven Bewegungsschienen (CPM) vorgenommen. Die Fachstelle ist dabei zum Schluss gekommen, dass die vorhandene Evidenz keinen medizinischen Nutzen in der unbegleiteten Heimtherapie belegt.
Deshalb hat der Vorstand der MTK entschieden, dass der Einsatz von CPM-Schienen im Rahmen einer Heimtherapie – auch in Kombination mit Physiotherapie –aufgrund der vorgelegten, sehr umfangreichen Datenlage, nicht empfohlen werden kann. Das betrifft sämtliche Schienentypen (Knie, Schulter, Sprunggelenk usw.).
Gleichzeitig empfiehlt die MTK den Versicherern im UV-/MV-/IV-Bereich, diese Behandlungen nach einer Übergangsfrist nicht mehr zu vergüten.

Ab 1. Januar 2021 keine Vergütung mehr
Die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) hat nun kommuniziert, dass die aktuelle Vergütungsregelung noch bis am 31. Dezember 2020 gilt. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Bewegungsbehandlung unter Anwendung von motorisierten, passiven Bewegungsschienen (CPM) im UV-/MV-/IV-Bereich nicht mehr vergütet. Davon nicht betroffen sind die postoperative Anwendung der passiven Bewegungsschienen im Spital sowie die Anwendung von aktiven Bewegungsschienen.
Für ergänzende Informationen steht Ihnen gerne die MTK zur Verfügung.

H+ empfiehlt seinen Mitgliedern betriebsintern jene Stellen, welche Heimbehandlungen mit motorisierten passiven Bewegungsschienen anordnen, über diese Neuregelung zu informieren.
 

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Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

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