Themen für HTA-Programm des Bundes
Health Technology Assessments (HTA) gelten als wichtige Instrumente der evidenzbasierten Politikberatung und Entscheidungsfindung. Nutzen Sie die Möglichkeit, Themen für die Re-Evaluation von bestehenden OKP-Leistungen einzugeben.
Die Stärkung von Health Technology Assessments (HTA) ist eine in der Strategie Gesundheit2020 festgelegten gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. HTA ermöglichen eine transparente und evidenzbasierte Entscheidungsfindung, um nicht wirksame und ineffiziente Leistungen zu reduzieren, die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen und die Kosten zu verringern.
Das HTA-Programm folgt einem systematischen Prozess. Dieser beinhaltet die Schritte:
- Themenfindung
- Pre-Scoping (Festlegung der im HTA-Bericht zu erarbeitenden Fragen)
- Auftragsvergabe an externe Institution zur Erstellung eines Scoping- sowie eines HTA-Berichts
Die HTA-Berichte unterstützen anschliessend die zuständigen Eidg. Kommissionen beim Appraisal (Bewertung) und den Empfehlungen zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) oder des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Auf Grund der Empfehlungen entscheidet das EDI – oder bei den konfektionierten Arzneimitteln das BAG – über eine allfällige Streichung, Einschränkung oder Weiterführung der Leistungspflicht.
Unter Berücksichtigung der Themen-Bewertungen und Einschätzungen der Stakeholder und des BAG, sowie der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) und der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK), hat das EDI folgende sechs Themen 2019 ausgewählt, welche mittels HTA untersucht werden sollen:
- Medikamente bei Alzheimer/Demenz
- Infliximab Biosimilars bei rheumatoider Arthritis
- Palbociclib bei HR+/HER2- fortgeschrittenem Brustkrebs
- Denosumab bei Osteoporose • Sedativa und einfache Schlafmittel bei Angst- und Schlafstörungen
- Vitamin B12-Tests bei Verdacht auf Vitamin B12-Mangel
Die Auswahl ist auf der Website des BAG publiziert.
Themeneingabe jederzeit möglich
Das BAG hat ein öffentliches Themeneingabeverfahren eingeführt. Über das Themeneingabeformular auf der Website des BAG können Sie direkt ganzjährig Themen vorschlagen.
Eingabeschluss für die im folgenden Jahr zu behandelnden Themen ist jeweils der 1. März des Jahres.