Mindestmerkmale in CHOP-Codes brauchen einheitliche Regeln

H+ hat gemäss seiner Position «Bedingungen für verbindliche Anforderungen mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen» Forderungen für Mindestmerkmale von CHOP-Codes erarbeitet und durch den Vorstand verabschiedet.

H+ vertritt die Position, dass zukünftig nur noch planungs- und finanzierungsrelevante Anforderungen in relevante Systeme aufgenommen werden sollen, die auf einem wissenschaftlich belegten Nutzen beruhen oder unter Einbezug der verantwortlichen Akteure erarbeitet wurden. Dementsprechend hat H+ die Mindestmerkmale im Prozedurenkatalog CHOP auf planungs- und finanzierungsrelevante Anforderungen geprüft und den Prozess der Weiterentwicklung der Prozeduren – das Antragsverfahren – analysiert. H+ ist dabei zum Schluss gekommen, dass ein Teil der Prozeduren finanzierungs- und planungsrelevante Anforderungen enthält, die strukturelle Auswirkungen auf die Spitäler und Kliniken haben können. Die Ausgestaltung der Mindestmerkmale kann zudem pro CHOP-Code sehr unterschiedlich sein. Es fehlt an Vorgaben, wie sie auszusehen hat und welche Akteure über Mindestmerkmale mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen zu entscheiden haben.

Genehmigung Mindestmerkmale mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen auf strategischer Ebene.
Deshalb hat H+ Forderungen an den Inhalt der Mindestmerkmale in CHOP-Codes und das CHOP-Antragsverfahren aufgestellt. Insbesondere fordert H+, dass Mindestmerkmale in CHOP-Codes mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen auf strategischer Ebene diskutiert und genehmigt werden müssen.
Als nächster Schritt gehen die Informationen zu den Forderungen schriftlich an das Bundesamt für Statistik, die SwissDRG AG, die GDK, die FMH und die santésuisse und curafutrua sowie die H+ Mitglieder .

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