Letzte Infos seitens der kantonalen Gesundheitsdirektoren zur Krebsregistrierung

Die Spitäler und Kliniken haben ein letztes Informationsschreiben der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) erhalten, bevor am 1. Januar 2020 das Gesetz zur Registrierung von Krebserkrankungen in Kraft tritt. Das Schreiben enthält auch die Patienteninformationsbroschüre, welche die diagnoseeröffnende Ärztin oder der diagnoseeröffnende Arzt an die Patienten abzugeben hat.

Krebserkrankungen werden ab dem 1. Januar 2020 in der ganzen Schweiz vollzählig und einheitlich erfasst. Die meldepflichtigen Stellen hatten bereits verschiedene Informationen zur Umsetzung des Gesetzes von den kantonalen Gesundheitsdirektionen erhalten (eFlash 6/19).

Mitte Oktober erhielten die Spitaldirektoren ein Informationsschreiben seitens der kantonalen Gesundheitsdirektionen. Das Schreiben wurde von der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) verfasst und enthält die Broschüre, welche den Patienten und Patientinnen abgegeben werden muss. Die Broschüre beinhaltet Informationen über die Meldung ihrer Daten an die Krebsregistrierungsstellen und informiert die Patienten zum Widerspruchsrecht.

Falls eine Spitaldirektion das Schreiben nicht erhalten hat, kann sie sich an die kantonale Gesundheitsdirektion werden. Bei Fragen zur Datenstruktur, Patienteninformation und zu den Patientenrechten können Sie sich an die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) oder das Kinderkrebsregister wenden.
Für Fragen zur Krebsregistrierung und Datenübermittlung stehen die kantonalen Krebsregister und Kinderkrebsregister zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktadressen sind aufgeschaltet unter «Dokumente».

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