Zulassung: Begrenzungen auch bei Unterversorgung

Der Nationalrat will eine Zulassungsregelung für Leistungserbringer mit einem Zwang zu Beschränkungen mit Höchstzahlen, auch für Kantone mit Unterversorgung. Nun ist wieder der Ständerat am Ball.

Zusammen mit den Kantonen wehrt sich H+ gegen einen Zwang zur Begrenzung der Leistungserbringer, da dies für Kantone mit einer Unterversorgung unsinnig wäre. Noch merkwürdiger ist das vom Nationalrat verteidigte Beschwerderecht von Versicherern gegen solche Höchstgrenzen. Einzig bei der kantonalen Aufhebung des Kontrahierungszwanges lenkte der Nationalrat ein, aus Angst vor einem Referendum und dem Scheitern der Vorlage.

Für Zwang und Beschränkung mit Höchstzahlen
Hauptstreitpunkt in der Nationalratskommission und im Plenum der grossen Kammer war, ob es bei der ständerätlichen und vom Bund vorgeschlagenen Kann-Formulierung bleibt oder ob sich zwingend alle Kantone mit einer solchen Einschränkung befassen und diese planen müssen, auch wenn sie eine Unterversorgung haben im Kantonsgebiet. Gemäss Nationalrat darf der Kanton bei einer überdurchschnittlichen Kostensteigerung auch in einzelnen Fachgebieten diese plafonieren, also ganz generell keine neuen Leistungserbringer zulassen. Zudem könnten die Versicherer gegen solche Höchstmengen pro Fachgebiet nicht einmal Beschwerde führen. Die Nationalräte sprachen sich mit 146 zu 30 gegen die Kann-Formulierung aus und votierten in einem ähnlichen Stimmenverhältnis auch für das Beschwerderecht für die Versicherer.

Verknüpfung der Zulassung mit EFAS-Vorlage
Dass der Nationalrat nicht in Stimmung für die Bereinigung von Differenzen mit der kleinen Kammer war, zeigte sich bei der hitzigen Diskussion über die Übergangslösung und die darin verpackte Verknüpfung der Zulassungsvorlage mit der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (EFAS). Alle staatspolitischen und sachlich fundierten Argumente, dass hier ein Verstoss gegen die Einheit der Materie vorliegt und sich zudem die beiden Vorlagen in einem komplett unterschiedlichen Stand der Beratungen befinden, fruchteten nicht. Daran konnte auch Bundesrat Alain Berset in seinem Schlussvotum nichts mehr ändern, als er auf das Risiko hinwies, dass die Zulassungsregelung nicht wie geplant im Juli 2021 in Kraft treten könnte und das Parlament dann beim «provisoire qui dure» nochmals eine Verlängerung beschliessen müsste. Im schlimmsten Fall könnte die Zulassungsregelung dann auch noch bei einem Scheitern der EFAS-Vorlage in ein paar Jahren versenkt werden. Die Verknüpfung der Zulassungsregelung und der EFAS-Vorlage wurde vom Nationalrat wuchtig mit 123 zu 53 Stimmen angenommen.
Nun liegt der Ball wieder beim Ständerat, respektive bei der vorberatenden Kommission. So deutlich wie der Nationalrat auf seinen Positionen verharrte, so klar bis sogar einstimmig fällte der Ständerat im Plenum seine Beschlüsse. Es wird in der Kommission und im Plenum des Ständerates zu einem zähen Ringen kommen und die Vorlage wird mit verbleibenden Differenzen nochmals zurück an den Nationalrat gehen.
H+ unterstützt wie die Kantone die ständerätlichen Beschlüsse. Das Damoklesschwert Referendum schwebt darum weiterhin über der Zulassungsregelung.

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