Tarifpartner: Absichtserklärung zur Ausgestaltung eines Konzepts zur Qualitätsentwicklung unterzeichnet

Die Vorstände von curafutura, H+ und santésuisse haben im Rahmen der stationären Tarifgenehmigung eine Absichtserklärung für ein Konzept zur Umsetzung der Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken unterzeichnet. H+ und die Versicherer erarbeiten aktuell den Konzeptbeschrieb, der im Herbst an verschiedene Gremien zur Stellungnahme geht.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte die Tarifpartner am 3. Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den ANQ-Messungen nicht mehr ausreiche, um die Forderungen in Art. 59d Abs. 1 Bst. b KVV zu erfüllen. Es müsse zusätzlich transparent und verbindlich aufgezeigt werden, dass Qualitätsentwicklungs- und Verbesserungsmassnahmen umgesetzt werden.

Absichtserklärung beim BAG eingereicht
Im Juni 2019 reichten die Tarifpartner curafutura, H+ und santésuisse zusammen mit der stationären Tarifstruktur eine entsprechende Absichtserklärung beim BAG ein. H+ erarbeitet zurzeit zusammen mit den Versicherern ein Konzept, das die gesetzlichen Forderungen erfüllen soll. Dieses Konzept zur Umsetzung der Qualitätssicherung und -entwicklung in Spitälern verfolgt den Grundsatz: «Mehr Verbindlichkeit und Transparenz in der Umsetzung von Qualitätsprogrammen und -konzepten zur Qualitätsentwicklung». Dies auch im Hinblick auf die kommende KVG-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit», die voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

Eckpunkte des Konzepts
Im Konzept werden folgende Eckpunkte festgehalten:

  • Aufbau auf den in den Spitälern bestehenden Qualitätsprogrammen und -konzepten zur Qualitätsentwicklung.
  • Entscheidungsspielraum für die Spitäler und Klinken, welche Qualitätsprogramme und -konzepte zur Qualitätsentwicklung sie umsetzen.
  • Einführung verbindlicher Regeln.

Der Konzeptbeschrieb wird voraussichtlich im Herbst 2019 finalisiert und den verschiedenen Gremien zur Stellungnahme unterbreitet.

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