Nachweis Lohngleichheit: jetzt anpacken

Die Mehrheit der H+ Mitglieder gibt an, bis 2020 die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern nachweisen zu können. Für den Nachweis bietet der Bund verschiedene Instrumente an.

In den beiden 2018 und 2019 von H+ durchgeführten Umfragen zur «Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern» hat die Mehrheit der Mitgliederbetriebe (>80%) angegeben, bis 2020 die Lohngleichheit gesetzeskonform nachweisen zu können. Diese Institutionen werden für vier Jahre von ihrer Nachweispflicht befreit sein. Rund 20% der Betriebe haben sich mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes und dem neuen Lohngleichheitsgesetzesartikel jedoch noch nicht oder wenig auseinandergesetzt.

H+ empfiehlt, den Lohngleichheitsnachweis möglichst rasch unter Beizug einer durch den Bund bezeichneten Revisionsstelle anzugehen. Die Revisionsstellen führen unter anderem eine Lohngleichheitsanalyse durch und stellen das Nachweisdokument aus.

Der Bund bietet zudem kostenlos einen Workshop und das Selbsttest-Tool «Logib» an. Unter den Links finden Sie ergänzend Informationen zum Gesetz sowie Tipps zur Verwirklichung der Lohngleichheit.

Fragen beantwortet Ihnen gerne Jürg Winkler, Tel. 031 335 11 34.

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