Zytostatika-Herstellung: Schiedsgerichtverfahren zwischen dem USB und der CSS

Die CSS Versicherung weist Rechnungen, welche die Bearbeitungstaxe für die aseptische Zytostatikaherstellung gemäss ALT aufweisen, systematisch zurück. Auch intensive aussergerichtliche Einigungsversuche konnten die CSS Versicherung nicht davon überzeugen, dass die Verrechnungspraxis sachgerecht ist. Mit einem Urteil des Schiedsgerichts des Kantons Basel-Stadt wird noch im laufenden Jahr gerechnet.

Die CSS Versicherung, die Arcosana und die INTRAS Kranken-Versicherung bestreiten seit längerer Zeit, dass die Bearbeitungstarife der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) für die aseptische Zytostatikaherstellung gemäss guter Herstellungspraxis (GMP) korrekt angewendet werden. Die CSS fordert zwar indirekt die Herstellung gemäss den GMP-Regelungen der Europäischen Union, verweigert jedoch die Verrechnung der dadurch entstehenden Aufwände in der Spitalpharmazie mittels der Bearbeitungstaxen der ALT.

Das Universitätsspital Basel (USB) hat in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verein der Amts- und Spitalapotheker (GSASA) und H+ intensiv versucht, die CSS von der Sachgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit dieser Verrechnungspraxis zu überzeugen, ist damit jedoch gescheitert. Aus diesem Grund hat das USB, unterstützt durch elf weitere Spitäler, ein Schiedsgerichtverfahren eingeleitet. Aufgrund des abgeschlossenen Schriftenwechsels ist davon auszugehen, dass das Schiedsgericht (Sozialversicherungsgericht) des Kantons Basel-Stadt noch dieses Jahr ein Urteil sprechen wird.

H+ wird nach Absprache mit dem USB und der GSASA das Urteil abwarten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. H+ bittet diejenigen Spitäler, welche ebenfalls von den Rückweisungen der CSS betroffen sind und dem USB die Unterstützung noch nicht zugesichert haben, sich bei Bernhard Freudiger zu melden.

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Christoph  Schöni

Christoph Schöni

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