Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen

Einstimmig hat die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beschlossen, die Anliegen von vier Standesinitiativen in Form einer Kommissionsmotion aufzugreifen. Mit dieser soll der Bundesrat aufgefordert werden, Massnahmen für eine kostendeckende Finanzierung und Tarifierung von Kinderspitälern und -Kliniken zu ergreifen.

Die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK-SR) prüfte am 13. August vier Standesinitiativen, die alle eine Anpassung der Tarifstruktur im Bereich der spitalambulanten und stationären Kindermedizin fordern. Im Rahmen ihrer Beratungen hörte die SGK-SR Vertreter der Kantone St. Gallen, Thurgau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft an und stellte fest, dass die Tarife die Eigenheiten der Kindermedizin oft ungenügend berücksichtigen und so eine Unterfinanzierung der Kinderspitäler entstehen kann. Die Kommission beschloss daher einstimmig, das Anliegen der Kantone aufzugreifen. Sie wählt dazu jedoch nicht den Weg der Standesinitiativen, sondern einer Kommissionsmotion. Dies mit dem Ziel, dass der Bundesrat und die Verwaltung Massnahmen ergreifen.

Ganze Schweiz davon betroffen
H+ hat sich zusammen mit den Schweizer Kinderspitälern und- kliniken im Vorfeld der SGK-SR-Sitzung für die vier Standesinitiativen engagiert und dabei der Kommission empfohlen, den kantonalen Initiativen für eine kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler und Kinderkliniken Folge zu geben. H+ hat im Schreiben an die SGK-SR darauf hingewiesen, dass auch die Kinderspitäler und -Kliniken in der Westschweiz und im Tessin unter der ungenügenden Tarifierung im stationären und ambulanten Bereich leiden und stetig steigende Defizite aufweisen.

Die SGK-SR überwies einstimmig eine Kommissionsmotion und beauftragt damit den Bundesrat, «geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Leistungen, die in der notwendigen Qualität effizient und kostengünstig erbracht werden, in den Tarifstrukturen für die Kinderspitäler sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen sachgerecht abgebildet und kostendeckend vergütet werden». Gegebenenfalls unterbreitet der Bundesrat gemäss SGK-Motion «dem Parlament die dazu erforderlichen Gesetzesentwürfe, allenfalls auch im Rahmen eines neuen Finanzierungsmodells ambulant/stationär».

Bund hat weitreichende Einflussmöglichkeiten
H+ betonte im Schreiben an die SGK-SR, der Bund habe «sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich bei der Genehmigung oder Festsetzung von national einheitlichen Tarifen weitgehende Einflussmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Tarife.» Dies gilt nach Ansicht von H+ insbesondere auch, wenn die Tarifpartner sich nicht einigen können – wie bei der Tarifstruktur TARMED für den ambulanten Bereich – und der Bundesrat bei nicht sachgerechten Tarifen von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen kann. Da kann der Bundesrat nach Ansicht von H+ «direkt eingreifen und im Rahmen einer Festsetzung Tarifierungen anpassen, also auch bei Tarifpositionen für die Kindermedizin.» Ferner kann der Bundesrat bei der Behandlung von Genehmigungsgesuchen für den stationären Fallpauschalen-Tarif SwissDRG nach Ansicht von H+ «auch Auflagen machen, also auch für eine sachgerechte und kostendeckende Tarifierung der Kindermedizin, welche die KVG-Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt.»

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