Gute Noten für Spitäler: «Ziele insgesamt erreicht»

Bei der umfassenden Evaluation der neuen Spitalfinanzierung und der Einführung der Fallpauschalen hat das BAG eine positive Bilanz gezogen.

Die düsteren Visionen der Kritiker prägten die Berichterstattung der Medien, die ein Jahr vor der Einführung von SwissDRG über die Forderung nach einem Moratorium für das schädliche Fallpauschalen-System berichteten. Unbeirrt von diesem Medienwirbel über «blutige Austritte» und dem Drehtür-Effekt von zu früh entlassenen Patienten gelang der Start der neuen Ära SwissDRG Anfang 2012 dann aber reibungslos. Sieben Jahre später hat das BAG still und leise Anfang Juni 2019 eine unspektakuläre «positive Bilanz» gezogen.

«Erweiterung der freien Spitalwahl» ein Erfolg
Die Evaluation des BAG zeigt, «dass die wichtigsten Massnahmen dieser Revision, etwa die Erweiterung der freien Spitalwahl, die dual-fixe Finanzierung und die leistungsbezogenen Pauschalen, den Wettbewerb verstärkt und den Spitälern insgesamt den Anreiz zu einer effizienteren Arbeitsweise gegeben haben.» Und mit bundesrätlichem Einverständnis stellt das BAG fest, dass durch die neue Spitalfinanzierung «die gesetzten Ziele insgesamt erreicht werden konnten.»
Dennoch, so die BAG-Bilanz, wurden «ein paar Schwachstellen» geortet. Dazu gehört, dass die Daten zu Kosten und Qualität trotz gestiegener Transparenz «noch lückenhaft» seien. Für die Öffentlichkeit «sind diese Daten beispielsweise schwer zu verstehen und zu verwenden», stellt das BAG fest.

«Aufgezeigte Lücken schliessen»
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, die in der Evaluation aufgezeigten Lücken in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Leistungserbringern und den Krankenversicherern zu schliessen. Er hat vier Handlungsfelder vorgegeben: Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit bei der Spitalplanung, Verbesserung der Kostentransparenz, Weiterentwicklung der Qualitätsmassnahmen und Stärkung der Position der Versicherten, zum Beispiel im Rahmen der freien Spitalwahl. Einige Massnahmen werden derzeit umgesetzt oder sind seit dem Abschluss der Evaluationsphase bereits getroffen worden, hält das BAG in seiner Medienmitteilung fest. Der Bundesrat stellte fest, dass «eine Anpassung des Gesetzes dazu nicht notwendig ist.» Der Ball «für die Behebung der paar Schwachstellen» wird so den Spitälern und den Kantonen zugespielt.

Befriedigt bilanziert das BAG, dass das Kostenwachstum der Spitäler dank der neuen Spitalfinanzierung und den Fallpauschalen erfolgreich eingedämmt werden konnte. Zwischen 2013 und 2016 stiegen die Gesamtkosten des Gesundheitssystem um durchschnittlich 4 Prozent, während im gleichen Zeitraum die Ausgaben der obligatorischen Krankenversicherung für stationäre Spitalleistungen durchschnittlich «nur um 1,5 Prozent zunahmen.» Vor der Revision betrug der durchschnittliche Anstieg 3,2 Prozent.

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