Hebammentarif: H+ prüft genehmigten Tarifvertrag

H+ prüft und bespricht mit dem Hebammenverband den vom Bundesrat neu genehmigten Tarifvertrag für die freipraktizierenden Hebammen. Der Vertrag von H+ von 2004 ist weiterhin gültig.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 einen Tarifvertrag genehmigt, der zwischen den Krankenversichererverbänden santésuisse und curafutura sowie dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) und der Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz (IGGH-CH) abgeschlossen wurde.

H+ war nicht an der Entwicklung beteiligt und erinnert daran, dass der seit 1. Januar 2004 zwischen H+, santésuisse und den durch die MTK vertretenen eidgenössischen Versicherern geltende Vertrag ungekündigt ist und weiterhin angewendet werden darf. Der Vertrag beinhaltet die Abgeltung von nichtärztlichen Beratungs- und Pflegeleistungen in Spitälern, wozu auch die ambulanten Leistungen der angestellten Hebammen gehören.

H+ hat mit dem SHV das Gespräch zur neu genehmigten Tarifstruktur aufgenommen. Ziel ist es, den Vertrag und die Tarifstruktur – welche anscheinend vor allem in den Bereichen Verbrauchsmaterial und Wegentschädigungen angepasst worden sind – zu prüfen und die Mitglieder darüber so rasch wie möglich zu informieren.

Kontakt