Qualitätsverträge gemäss revidiertem KVG

Das revidierte KVG schreibt Verträge über die Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vor. H+ befindet sich in der Abschlussphase der ersten Verhandlungsetappe mit santésuisse und curafutura. Dabei konnten zentrale Vertragselemente formuliert werden. Eine erste Vernehmlassung bei den H+ Mitgliedern ist nach der Sommerpause 2020 vorgesehen.

Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im neuen Art. 58a künftig den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Gleichzeitig fordert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Genehmigung des stationären Tarifvertrages (KVV Art. 59d Abs. 1 Lit. b) Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen, welche neu über die national vergleichenden Qualitätsmessungen (ANQ) hinaus gehen.

Erste Verhandlungsetappe
H+ befindet sich derzeit in der Abschlussphase der ersten Verhandlungsetappe mit den Vertragspartnern santésuisse und curafutura. Das gemeinsam erarbeitete Konzept zur Qualitätsentwicklung soll einerseits die Forderungen des BAG erfüllen und bildet andererseits die Grundlage für die zukünftigen Qualitätsverträge (neuer KVG Art. 58a).

Das Konzept zur Qualitätsentwicklung der Vertragspartner hat zum Ziel, die Qualität von Leistungen durch Spitäler und Kliniken mittels geeigneter Methoden zu sichern und kontinuierlich zu verbessern (Qualitätsentwicklung). H+ setzt sich dafür ein, dass die heute bereits breite Palette an bestehenden bewährten Methoden zur Qualitätsentwicklung effizient genutzt, anerkannt sowie fair bewertet und publiziert werden.

Zentrale Qualitätselemente
Die Vertragspartner haben sich auf zentrale Qualitätselemente geeinigt, anhand welcher die Spitäler und Kliniken die Qualität verbindlich, nachweislich und transparent entwickeln (siehe Grafik). Dies ist für die Akutsomatik in den folgenden acht Themenbereichen vorgesehen:

  • Qualitäts- und Sicherheitskultur
  • Interdisziplinäre und interprofessionelle Lern- und Kommunikationskultur
  • Infektionsprävention und Spitalhygiene
  • Medikationssicherheit
  • Sturzprävention
  • Dekubitusprävention
  • Indikationsqualität und Patientennutzen
  • Ein- und Austrittmanagement

Die Leistungserbringer setzen pro Themenbereich (siehe Grafik, 1) betriebsinterne Qualitätskonzepte (z.B. Hygienekonzept) nach definierten Anforderungen um (PDCA-Zyklus) (2). Gleichzeitig wählen die Leistungserbringer pro Themenbereich mindestens ein vertraglich anerkanntes Qualitätsprogramm (3), welches sie im betriebsinternen Qualitätskonzept verankern und umsetzen. Sowohl bestehende (z.B. swissnoso SSI) als auch betriebsinterne Programme (z.B. zur Händehygiene) können anerkannt werden. Die Umsetzung der Qualitätskonzepte und der ausgewählten Qualitätsprogramme werden von den Leistungserbringern selbstdeklariert (4). Gleichzeitig wird die Erfüllung der Anforderungen an betriebsinterne Qualitätskonzepte pro Themenbereich stichprobenartig (Zufall oder ANQ-Resultate) durch eine externe Prüfstelle überprüft (5). Die Selbstdeklaration sowie die Prüfungsresultate werden publiziert (6).

Offene Fragen beim zeitlichen Rahmen
Derzeit noch in Diskussion ist der zeitliche Rahmen der Einführung, welche auch seitens des BAG nicht zuletzt aufgrund der Corona-Krise erst in naher Zukunft bekannt gegeben wird. Die KVG-Revision tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und bis zum 1. Januar 2022 müssen die Qualitätsverträge dem Bundesrat eingereicht werden. Bezüglich der jährlichen Einreichung der stationären Tarifstruktur Ende Juni 2020 strebt H+ an, dem BAG einen Entwurf des Konzepts zur Qualitätsentwicklung zu übermitteln. Darauffolgend soll die Vernehmlassung des Konzepts zur Qualitätsentwicklung bei den H+ Mitgliedern nach der Sommerpause 2020 stattfinden.

Vorlage für Psychiatrie und Rehabilitation
Die aktuellen Verhandlungen betreffen aufgrund der Forderungen des BAG primär die Akutsomatik. Der Qualitätsvertrag wird aber auch die Grundlage für entsprechende Verträge in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation bilden. Die Mitglieder dieser Fachbereiche werden deshalb auch bereits in der Vernehmlassung des Konzeptes zur Qualitätsentwicklung für die Akutsomatik einbezogen.

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