Der Bundesrat hat die bereits angewandten Transplantationstarife genehmigt

Die bereits seit dem 1. Januar 2018 vom SVK und H+ angewandten Verträge zu Transplantationen hat der Bundesrat nun genehmigt. Das BAG hat zudem Fragen zur Mehrwertsteueranwendung geklärt.

Der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und H+ haben zwei Verträge abgeschlossen für die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelte Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation solider Organe und hämatopoetischer Stammzellen. Beide Verträge gelten seit dem 1. Januar 2018 und sind auf der Website des SVK publiziert.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Vertragsparteien darüber informiert, dass der Bundesrat am 22. April 2020 die Verträge genehmigt hat. In seinem Informationsschreiben bestätigt das BAG auch die von den Tarifpartnern vorgesehene Anwendung bezüglich der Mehrwertsteuer. Für die im Vertrag «Transplantation hämatopoetischer Stammzellen» tariflich abgebildeten Leistungen dürfen die Spitäler die Mehrwertsteuer zuzüglich erheben. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

a. Registrierung

b. Typisierungen Empfänger und Spender

c. Spendersuche: nach der Erteilung des Suchauftrages;

d. Stammzellenentnahme (autolog und allogen)

e. Transplantatbereitstellung

f. Spender-Lymphozytenspende

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