Rechnungsstellung orthopädietechnischer Leistungen während stationären Aufenthalts

Ortho Reha Suisse (ORS) ist nicht mehr bereit, die Übergangsregelung betreffend Produkte nach Mass und Halbfabrikate umzusetzen. Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) hat deshalb entschieden, die Regelung rückgängig zu machen.

Im eFlash 12/18 haben wir Sie informiert, dass die Produkte nach Mass und die Halbfabrikate, welche während des stationären Aufenthalts ausgemessen/angepasst/getragen werden, zukünftig mittels Fallpauschale vergütet werden sollen. Um dies datengestützt umsetzen zu können, war eine Übergangsregelung vorgesehen. Der Verband der Orthopädietechniker Ortho Reha Suisse (ORS), ehemals SVOT, ist entgegen ursprünglich positiver Signale, nun nicht mehr bereit, diese Regelung umzusetzen. Zusätzlich haben sich bei Spitälern und Versicherern spezifische Umsetzungsfragen ergeben, die zu erheblichen Prozessumstellungen geführt hätten.

Keine Weiterverrechnung durch die Spitäler
Um zu verhindern, dass Versicherte/Patienten mit zusätzlichen Rechnungen konfrontiert werden, hat der Vorstand der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) entschieden, die Regelung rückgängig zu machen. Somit können die von Orthopädietechnikern und Orthopädieschuhmachermeistern erbrachten Leistungen (nur Halbfabrikate und Produkte nach Mass) weiterhin durch diese direkt den Versicherern in Rechnung gestellt werden. Es erfolgt keine Weiterverrechnung durch das Spital. Handelswaren sind, wie bisher, weiterhin mit der SwissDRG-Pauschale abgegolten und dürfen nicht separat verrechnet werden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.

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