Beschluss über die Zuordnung der komplexen Behandlungen in der Urologie zur hochspezialisierten Medizin (HSM)

Komplexe Behandlungen in der Urologie gehören neu zur hochspezialisierten Medizin.

Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM-Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM-Fachorgans an seiner Sitzung vom 12. März 2020 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3–5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen, dass die komplexen Behandlungen in der Urologie der hochspezialisierten Medizin zugeordnet werden.
Der ausgewählte Bereich umfasst:

  • Retroperitoneale Lymphadenektomie bei Hodentumoren nach Chemotherapie
  • Radikale und einfache Zystektomie

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide in diesem Bereich. Der Beschluss wurde im Bundesblatt vom 31. März 2020 publiziert und, zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen, auf der Website der GDK.

Kantone verantwortlich für HSM-Planung
Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin eine gemeinsame gesamtschweizerische Planung vorzunehmen (Art. 39 Abs. 2bis KVG). Gemäss Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts wird dabei ein formell getrenntes, zweistufiges Verfahren durchgeführt, das zwischen Zuordnung (Definition des HSM-Bereichs) und Zuteilung (Erstellung der HSM-Spitalliste) unterscheidet.

Kontakt