H+ überprüft TARDOC punktuell

Die ats-tms AG hat H+ die Unterlagen für eine Überprüfung von TARDOC zugestellt. Bis Ende März muss sich H+ gegenüber dem BAG zum ambulanten Tarif äussern. Der Bundesrat spricht nun auch gegenüber dem Parlament Klartext über die Tarif-Eingabe von curafutura, FMH und MTK: «Eine Genehmigung der Tarifstruktur TARDOC ist nicht möglich.»

Curafutura und FMH haben im Juli 2019 dem Bundesrat den ambulanten Einzelleistungstarif TARDOC zur Prüfung eingereicht, welche die verbleibenden Partner in der ats-tms AG nach dem Ausstieg von H+ 2018 erarbeitet hatten. Das BAG hatte daraufhin H+ und santésuisse aufgefordert, TARDOC bis Ende März zu prüfen.

Seit Oktober 2019 hatte H+ wiederholt bei der ats-tms AG angefragt, die Unterlagen zu TARDOC zu erhalten, die für eine fachliche Expertise notwendig sind. Die ats-tms AG ist jedoch nicht auf alle unsere Anliegen eingegangen und hat stattdessen einen reduzierten Umfang an Dokumenten zur Prüfung angeboten. Im Gegenzug hat sich H+ über eine Vertraulichkeitserklärung dazu verpflichtet, sich lediglich auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu TARDOC zu äussern. Am Freitag, 7. Februar, sind die Unterlagen der ats-tms AG bei H+ eingetroffen und werden derzeit geprüft. In Anbetracht der noch zur Verfügung stehenden Zeit wird die Auswertung punktuell und auf Experten-Niveau erfolgen. Zudem sind in den Unterlagen der ats-tms AG keine Informationen enthalten, welche Regeln zur Erarbeitung von TARDOC geführt haben. Es werden keine Daten gezeigt, welche in den Kostenmodellen verwendet wurden, lediglich die Resultate.

Für Bundesrat ist TARDOC nicht genehmigungsfähig
Nun ist es «amtlich»: «Eine Genehmigung der Tarifstruktur TARDOC und damit auch eine zügige Abwicklung des Verfahrens ist nicht möglich.» Der Bundesrat begründet dieses klare Verdikt wie folgt: «Da sich vorliegend auf beiden Seiten nur ein Teil der Tarifpartner (Minderheit bei Versicherern, nur Ärzte ohne Spitäler bei den Leistungserbringern) an der Eingabe beteiligt hat und de facto unter den beteiligten Tarifpartnern auch keine Einigung zu einer gemeinsamen Tarifstruktur bzw. zu der kostenneutralen Einführung der Tarifstruktur vorliegt», könne kein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. In der Beantwortung einer Interpellation von Regine Sauter (FDP/ZH) hält der Bundesrat fest, «dass die beiden Tarifpartner keine abschliessende Einigung auf eine Tarifstruktur erzielen konnten.» Wie erwartet scheiterte das Genehmigungsgesuch für den TARDOC an den zwei unterschiedlichen eingegebenen Versionen. Auch da schreibt der Bundesrat Klartext: «Gemäss Ausführungen von curafutura und der FMH ist die Relation der Bewertung der verschiedenen Leistungen in beiden Versionen gleich, jedoch unterscheiden sie sich in der Höhe der Taxpunkte, mit welchen eine Leistung bewertet ist.» Die Taxpunkte stellen nach Ansicht des Bundesrates «den zentralen Bestandteil einer Tarifstruktur dar». Ein Tarifvertrag muss laut Bundesrat den Vergütungspreis einer medizinischen Leistung ersichtlich beinhalten. Andernfalls handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im Sinne des KVG.

Den Ball der neuen Tariforganisation ambulante Leistungen (TAOL) zuspielen
Die nicht an der TARDOC-Eingabe beteiligten Verbände H+ und santésuisse haben nun bis Ende März 2020 Zeit, den TARDOC unter die Lupe zu nehmen und dem BAG eine Bewertung abzugeben. In der Zwischenzeit berät der Nationalrat das Massnahmenpaket 1 zur Kostendämpfung mit dem Vorschlag, dass die (zerstrittenen) Tarifpartner eine nationale Tariforganisation gründen sollen für Leistungen der ambulanten Medizin. H+ hat sich für die Gründung einer Tariforganisation ambulante Leistungen (TAOL) ausgesprochen, die nebst der TARMED-Revision auch Pauschalen ambulante Medizin (PAM) entwickeln soll. Sowohl die Machbarkeitsstudie der SwissDRG AG als auch der Abschlussbericht des H+ Projekt «Ambulante Pauschalen» zeigen PAM als gangbaren Weg auf.

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