Ambulante Pauschalen vor Tarifrevision

Die Gründung einer neuen Tariforganisation für ambulante medizinische Leistungen und die Erarbeitung einer neuen Tarifstruktur werden lange dauern. Rascher entwickelt sind Pauschalen für ambulante Medizin.

Mitte Januar 2019 teilte Bundesrat Alain Berset in einem Schreiben des EDI an H+ mit, «dass eine von einer Minderheit eingereichte Tarifstruktur nicht genehmigungsfähig ist.» Damit bestätigte er, dass eine Eingabe der ats-tms AG, aus der H+ ausgetreten ist, die Voraussetzungen für eine Genehmigung durch den Bundesrat nicht erfüllt. Im Schreiben wies Alain Berset aber darauf hin, dass der Bundesrat – bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – die Möglichkeit hätte, die Tarifstruktur in einer Verordnung festzulegen. Da nicht alle ats-tms-Partner die vom Bund verlangte Kostenneutralität bei Einführung eines neuen Tarifes unterstützen, wird die angekündigte Eingabe die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Zudem sind santésuisse und H+ bei einer solchen Eingabe nicht dabei.

EDI freut sich über die Unterstützung von H+
Weiter schrieb der Bundesrat H+ im genannten Brief: «Wir freuen uns über Ihre Unterstützung der im Rahmen des ersten Kostendämpfungspaketes vorgeschlagenen gesetzlichen Verankerung einer Tariforganisation.» Als EDI-Vorsteher wies Alain Berset aber darauf hin, dass dieser Prozess selbst unter günstigen Umständen «eher lange dauern» werde. Inklusive parlamentarischer Beratung bis zu einer allfälligen Inkraftsetzung von gesetzlichen Anpassungen betreffend nationaler Tariforganisation für den ambulanten Bereich sei dies als «mittelfristige Lösung zu sehen.»

«Pauschalen ambulant» unter SwissDRG rasch umsetzbar
Schneller unterwegs ist die SwissDRG AG mit der Entwicklung von «Pauschalen ambulant» (PAM) aus dem stationären Fallpauschalen-System heraus. Die von der SwissDRG AG erstellte Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, «dass sich auf Basis der vorhandenen stationären Leistungs- und Kostendaten ambulante Pauschalen bewerten lassen.» Aufgrund der Verfügbarkeit dieser Daten auf Fallebene lassen sich laut der SwissDRG AG «rasch ambulante Pauschalen etablieren.» Der Fokus liegt dabei auf Leistungen, die neu ambulant statt stationär erbracht werden, gemäss den Vorgaben des Bundes, die auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt wurden. In der SwissDRG-Studie wurde die Pauschalierung gemäss dem etablierten Fallpauschalensystem gewählt, unter der Prämisse, dass sich ambulante Leistungen in ähnlicher Weise wie die stationären Leistungen zu Leistungs- bzw. Patientengruppen zusammenfassen und bewerten lassen.
Parallel dazu erarbeiten santésuisse und die fmCh auf der Basis einer im Februar 2018 abgeschlossenen «Vereinbarung Ambulante Leistungspauschalen» fachspezifische Tarifverträge (Einzelverträge), die kantonal oder national abgeschlossen werden können.

H+ wird die Mitglieder fortlaufend über die Entwicklungen im Bereich ambulanter Tarifstrukturen auf den neusten Stand halten.

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