Gegen die Organspende-Initiative, für den indirekten Gegenvorschlag

H+ unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Organspende-Initiative mit einer erweiterten Widerspruchlösung und dem Einbezug der nächsten Angehörigen. Es braucht unbedingt die gesetzliche Verankerung eines unabhängigen Organspende-Registers mit der Dokumentation eines Widerspruchs oder einer Zustimmung.

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» geht zwar in die richtige Richtung mit der Widerspruchslösung, fordert jedoch eine Organspende bei «vermuteter Zustimmung», die bei einer Volksabstimmung kaum eine Mehrheit erreichen würde. Darum ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates der bessere Weg. H+ fordert in der Vernehmlassung an das BAG aber die gesetzliche Verankerung eines Organspende-Registers mit Widerspruch UND Zustimmung nach dem Modell des von Swisstransplant erfolgreich lancierten Organspende-Registers.

Dokumentierter Wille zwingend zu befolgen
Wichtig ist für H+, dass die engsten Angehörigen nur dann involviert werden und entscheiden können, wenn keine dokumentierte Aussage über die Zustimmung oder Ablehnung vorliegt. Die gesetzliche Regelung im indirekten Gegenvorschlag muss so präzisiert werden, dass in jedem Fall ein zweifelsfrei dokumentierter Wille eines Betroffenen umgesetzt wird und auch engste Angehörige diesen nicht umkehren können. Sie sollen jedoch unverzüglich über eine dokumentierte Zustimmung oder einen Widerspruch informiert werden. Nur wenn kein dokumentierter Wille vorliegt, können Angehörige einbezogen werden in die Entscheidungsfindung für oder gegen eine Transplantation. Dabei sind die Verfahren inklusive Fristen für den Einbezug von Angehörigen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zweifelsfrei zu regeln.

Gegen einseitiges Widerspruchsregister
H+ lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Verankerung eines reinen Widerspruchsregisters aus verschiedenen Gründen kategorisch ab:

  • Eine solche Regelung ist nicht praxistauglich und würde statt zu einer Förderung der Organspende zu einer kontraproduktiven Grundhaltung und -einstellung gegen die Organspende führen. Diese im indirekten Gegenvorschlag favorisierte Regelung widerspricht auch den Anliegen der Initianten. Sie unterstützen als Lösungsansatz bei einem Wechsel zur Widerspruchslösung ein Organspende-Register mit der zweifelsfreien digitalen Dokumentation einer Zustimmung oder eines Widerspruchs in einer Datenbank, nach dem Modell der Swisstransplant.
  • In der Praxis müssen im Entscheidungsfindungsprozess für oder gegen eine Organentnahme klare Regelungen gelten. Ein reines Widerspruchsregister wäre eine Erschwerung, weil nicht im gleichen Register auch die Zustimmung dokumentiert werden könnte. Es müsste zur zweifelsfreien Ermittlung des Patientenwillens also noch ein Parallel-Register mit Zustimmung geführt werden. Eine solche Doppelspurigkeit ist abzulehnen. Die reine Fokussierung auf ein Widerspruchsregister widerspricht zudem auch dem Verfassungsgrundsatz, der von einer transparenten Information ausgeht und aus dem sich keine gesetzliche Verankerung einer Bevorzugung des Widerspruches ableiten lässt.

Aus all diesen Gründen braucht es unbedingt die gesetzliche Verankerung eines neutral positionierten Organspende-Registers mit der Registrierungsmöglichkeit eines Widerspruchs und einer Zustimmung.

Swisstransplant-Register als Vorbild
Das im Oktober 2018 lancierte Organspende-Register der Stiftung Swisstransplant ist erfolgreich gestartet und sollte als Vorbild dienen für die gesetzliche Regelung der Dokumentation des Widerspruchs und der Zustimmung zu einer Organspende. Die gesetzliche Regelung muss ermöglichen, dass der Bund mit entsprechenden Auflagen die Führung eines Organspende-Registers an Dritte delegieren kann, um alle Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit der IT-Anwendung sowie den Zugriff für die involvierten Organisationen (Swisstransplant, Organentnahme- und Transplantationszentren) mit Kontrollmechanismen sicherzustellen.

Die Stellungnahme von H+ basiert auf einer Befragung der Aktivmitglieder, welche diese Haltung gegen die Organspende-Initiative, für den indirekten Gegenvorschlag und für die Verankerung eines Organspende-Registers mit Widerspruch UND Zustimmung unterstützen.

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