Vorentwurf Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege

H+ stimmt den Änderungen im OR, AHVG, BVG, IVG, EOG zu (Unterstützung und besonderer Schutz), nur den Kündigungsschutz nach der Probezeit lehnen wir ab. Der Personenkreis sollte Eltern, Kinder auch anerkannte und nicht anerkannte (aus sogenannten Patchworkfamilien) Stiefkinder, Geschwister, Eheleute, eingeschriebene Partnerinnen und Partner, sowie Konkubinatspartnerinnen und -partner umfassen, aber abgeschlossen sein.