Verordnungsentwurf zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG)

Das RHG verfolgt zwei Ziele: Es soll die Nutzung von Registerdaten für die Statistik vereinfachen und den Datenaustausch zwischen den Registern erleichtern. Die Spitäler sind darin zweimal angesprochen, wogegen aus Sicht H+ nichts einzuwenden ist.