Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV

H+ steht unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen hinter der vom Parlament beschlossenen Umsetzung von Art. 121a BV, die zum einen Anliegen der Masseneinwanderungsinitiative aufnimmt, ohne zum anderen die Personenfreizügigkeit und die gesamten bilateralen Verträge mit der EU aufs Spiel zu setzen.