Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV1), die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) und die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

H+ schliesst sich der Stellungnahme der Veska Pensionskasse H+ an und fordert, dass die berufliche Vorsorge ohne mehr Sicherheit nicht übermässig administrativ aufwändiger und somit teurer werden darf. Zudem dürfe der Stiftungsrat in seinen Kompetenzen nicht noch mehr beschnitten werden.