Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden, damit die Berufsverweildauer erhöht werden kann. Zu diesem Zweck werden die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie die Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) vorgeschlagen.
H+ ist in folgenden Begleitgruppen vertreten:
- Soundingboard: Regulierung Masterstufe/APN im GesBG;
- Plattform Gesundheitspersonal: BGAP, Regelungen für die Bemessung einer angemessenen Personalausstattung.
Das neue BGAP enthält folgende Eckwerte:
- Frühzeitige Ankündigung von Dienstplänen (mindestens vier Wochen im Voraus)
- Abgeltung kurzfristiger Einsätze mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich
- Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 38 und 42 Stunden
- Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge: (Variante 1: in einem GAV kann von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abgewichen werden; Variante 2: die neuen gesetzlichen Vorgaben dürfen in einem GAV nicht unterschritten werden. Der Bundesrat bevorzugt Variante 1.)
Die Vernehmlassung zum BGAP dauert bis zum 29. August 2024. H+ wird in der Vernehmlassung Anpassungen am Gesetzesentwurf verlangen.
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