Teilrevision OR, Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz

H+ stimmt dem Schutz der Arbeitnehmenden bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz grundsätzlich zu. H+ geht aber davon aus, dass sowohl die rechtmässige Meldung als auch entsprechende Sanktionen gegen missbräuchliche Kündigungen durch das Obligationenrecht bereits abgedeckt sind.