Bei missbräuchlicher oder nichtgerechtfertigter Kündigung soll eine maximale Entschädigung von 12 statt 6 Monatslöhnen möglich sein. Gewählten Arbeitnehmervertretenden soll auch gekündigt werden können, sofern die Kündigung nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht. Weiterhin sollen zulässige Abmachungen möglich sein, die für beide Vertragsparteien oder zumindest für die Arbeitnehmenden günstiger sind.