Teilrevision des Heilmittelgesetzes: 1. Etappe (Spitalpräparate)

Nach Meinung von H+ soll mit der Teilrevision die Versorgungsqualität sichergestellt werden, ohne dass dabei die Qualität der Produkte gefährdet wird. Das Abwägen dieser zwei Aspekte macht nur auf nationaler Ebene Sinn.