Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

H+ begrüsst ausdrücklich, dass Neuropsychologinnen und Neuropsychologen möglichst rasch auf ärztliche Anordnung hin Leistungen selbständig und auf eigene Rechnung erbringen dürfen. Dies ist bekanntlich die Voraussetzung dafür, dass die Leistungen auch tariflich abgebildet werden können. Nicht zuletzt räumt die Verordnung eine bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen KVG- und UVG-versichterten Patienten aus dem Weg.