Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV),...

der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), 31.03.09
H+ warnt davor, die Verordnungen vor 1.1.2012 in Kraft zu setzen. H+ fordert in seiner Anhörungsantwort zur Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, die Entlastung der Versicherungen rückgängig zu machen, den Patientenanteil auf 7'000.- CHF zu beschränken, die Akut- und Übergangspflege zu definieren, die Leistungen der Übergangspflege als Pauschale analog der Spitalfinanzierung zu regeln und die anrechenbaren Betriebskosten zu definieren. In der Verordnung über die Krankenversicherung KVV besteht bei den Pilotprojekten Klärungsbedarf. Ausserdem müssen gleich lange Spiesse für Pilotprojekte und inländische Leistungen gelten. Betreffend Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVV fordert H+, die Sozialversicherungen zu koordinieren und die Ergänzungsleistungen den Patientinnen und Patienten anzurechnen. H+ schliesst sich grundsätzlich auch der Anhörungsantwort der IG Pflegefinanzierung an.