Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Der bundesrätliche Entwurf zur Teilrevision der KVV vom 14.9.2011 ist nicht ausgereift und zum Teil praxisfremd. Er muss in allen Punkten substanziell überarbeitet werden. H+ schlägt eine wirksame Rechnungskontrolle ohne Verletzung des Arztgeheimnisses vor.