Teilrevision der Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen

H+ bittet, die Revision der AuLaV in Bezug auf die Spitäler und Kliniken fallen zu lassen, so dass diese weiterhin von der AuLaV ausgenommen bleiben und die kantonale Bewilligungshoheit weiterbesteht.

Die Gründe und Detailkommentare können der detaillierten Stellungnahme entnommen werden.