Stellungnahme von H+ zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG): Verhandlung der Tarife der Analyseliste

H+ lehnt die vorliegende KVG-Änderung und die Übergangsbestimmungen ab. H+ anerkennt sehr wohl den Grundsatz, dass ein Verhandlungstarif die Tarifautonomie stärken würde. Für eine echte Verbesserung müsste jedoch auch die Verhandlung des Leistungskatalogs in der Zuständigkeit der Tarifpartner liegen, was in der vorliegenden KVG-Revision nicht vorgesehen ist. Zudem ist die Gefahr von Blockaden aufgrund der Vielzahl von beteiligten Akteuren und – als Folge davon – von tariflosen Zuständen zu gross, um den Schritt vom Amtstarif zum Vertragstarif als zielführend anzusehen. Last but not least spricht auch die aktuell fehlende Daten-basis gegen einen solchen Wechsel. Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung eines Verhandlungstarifs, die im Sinne der Initianten einen echten Mehrwert für das Gesundheitswesen leisten würde, sind schlicht nicht erfüllt. Deshalb ist die Gesetzesänderung abzulehnen, wie das auch der Bundesrat in Bezug auf die ihr zugrunde liegende Motion 17.3969 SGK-SR ursprünglich beantragt hat.