Spitalfinanzierungsverordnungen

H+ ist mit den Grundzügen der vorliegenden Verordnungsentwürfe zu den Teilrevisionen Verordnung über die Krankenversicherung KVV, Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung VKL und der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KLVüberhaupt nicht einverstanden. H+ regt dringend an, diese fundamental neu zu überarbeiten. Erheblicher Handlungsbedarf besteht vor allem in zentralen Gebieten der Spitalplanung und der Datenerhebung.