H+ begrüsst es grundsätzlich, medizinische Instrumente bzw. Geräte, die möglicherweise mit ansteckenden Stoffen kontaminiert sind und zu bestimmten Zwecken befördert werden, in der Regel nicht dem ADR zu unterstellen. H+ befürwortet den Grundgedanken, dass die Gefahrgutbeauftragten der Betriebe künftig überprüfen müssen, ob die betroffenen Arbeitnehmenden gemäss den Änderungen der Gefahrgutbestimmungen weitergebildet sind. Einmal mehr haben die Spitäler und Kliniken jedoch zusätzliche administrative und kostspielige Aufwendungen, die sie selbst tragen müssen.