H+ unterstützt die Verankerung des FPH Weiterbildungstitels in Spitalpharmazie und begrüsst, dass der Weiterbildungstitel in Spitalpharmazie keine Voraussetzung bildet für die Abrechnungen mit den Sozialversicherungen. Wie bei der Ärzteschaft muss es den Tarifpartnern überlassen bleiben, allfällige Verknüpfungen zwischen den Ausbildungsanforderungen und der Abgeltung zu regeln.