Regelungsentwurf vom 20.09.07 zur Nachtarbeit, Anzahl gearbeitete Wochentage und Pikettdienste

Aus Sicht von H+ genügen das Arbeitsgesetz und die Verordnung 1 für den Arbeitnehmerschutz beim Pikettdienst. Wichtig ist, dass die korrekte Anwendung der entsprechenden Artikel nun in der Praxis überprüft wird. Sollten sich dabei erhebliche Schwierigkeiten und Probleme des Arbeitnehmerschutzes zeigen, ist H+ selbstverständlich für weitere Diskussionen offen.