Neuer Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung)

Grundsätzlich begrüsst H+ eine Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung für gewisse Gruppen von Arbeitnehmenden und unterstützt den neuen Art. 73a grundsätzlich als ersten Schritt in die richtige Richtung. H+ fordert jedoch eine deutlich tiefere Lohngrenze für das Gesundheitswesen sowie weitergehende Revisionen.