Heilmittelverordnungspaket III

H+ fordert, dass die Spitäler keine neuen Meldesysteme einrichten müssen. Es soll den Spitälern selbst überlassen werden, geeignete Massnahmen zu treffen, damit sie der in der Medizinalprodukteverordnung vorgesehenen Meldepflicht von schwer wiegenden Vorfällen nachkommen. Zu den übrigen Vorlagen schliesst sich H+ der Stellungnahme der Gesellschaft Schweizerischer Amts- und Spitalapotheker GSASA an.