Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seiner Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes)

H+ begrüsst das Übereinkommen des Europarates gegen den Handel mit menschlichen Organen und seiner Umsetzung grundsätzlich. Dabei gilt sicherzustellen, dass solide Organe in der Schweiz ausschliesslich via SwissTransplant zugeordnet werden, ein Transplantations-Koordinator ist weiterhin notwendig. Die vorgesehenen Anpassungen führen zu einem besseren Schutz von Opfern des Organhandels und unterstützen ein offenes, transparentes und ehrliches Vorgehen bei Organspenden.