Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

H+ begrüsst es, eindeutige Identifikatoren einzuführen. Aber Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen müssen als UID-Einheiten und nur auf freiwilliger Basis als UID-Stellen gelten. Zusätzlich darf die Nutzung der UID nicht eingeschränkt werden.