Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten

H+ erachtet es als dringend notwendig, dass die Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen möglichst attraktiv gestaltet werden. Dazu gehört, dass derzeitige oder künftige Arbeitnehmerinnen, die sich für eine Aus- oder Weiterbildung im Gesundheitswesen interessieren, auch einen finanziellen Anreiz in Form von steuerlichen Abzügen haben. Insbesondere fordert H+, eine Altersgrenze zu setzen, ab wann Kosten für eine Erstausbildung abgezogen werden dürfen, diese aber grosszügig festzulegen, beispielsweise bei 30 Jahren. Zudem müsste die Obergrenze für abzugsfähige Aus- und Weiterbil-dungskosten deutlich höher sein und sich mindestens auf 12'000.- CHF belaufen.