Bearbeitungsreglement Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG vom 16.9.2016

Die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen möchten zwei Hauptanliegen vorausschicken: erstens soll der bereits hohe administrative Aufwand für sie nicht noch ausgebaut werden; und zweitens sind sie rechtzeitig in die Ausarbeitung weiterer Änderungen einzubeziehen.