Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen

Grundsätzlich begrüsst H+ den vorliegenden Entwurf der Krebsregistrierungsverordnung. Eine möglichst unkomplizierte Form der Datenübermittlung für die Spitäler und Kliniken an die kantonalen Krebsregisterstellen erscheint zentral.