Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Spitäler und Kliniken sind im ambulanten Bereich stark von den Vertriebsanteilen für Arzneimittel betroffen, da zwei Drittel der ihrer Arzneimittelkosten dort entstehen.