Anpassung des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

Die H+ Antwort zum Anhörungsverfahren nach Artikel 11 der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel erfolgte in Abstimmung mit den Spitalapotheken und beruht auf der Stellungnahme des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker GSASA.