Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

H+ befürwortet die vorgeschlagene, behördliche Nutzung der AHV-Nummer und fordert eine breitere Nutzung, namentlich im Gesundheitswesen:

  • zur elektronischen Patientenidentifikation im Behandlungskontext der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen, zu den Leistungserbringern an der Schnittstelle, sowie zur Abrechnung in der OKP.
  • zur elektronischen Patientenidentifikation in der klinischen und epidemiologischen Forschung, namentlich der Register wie Krebsregister.
  • als Patientenidentifikationsmerkmal im elektronischen Patientendossier, Art. 4 EPDG.