H+ befürwortet die vorgeschlagene, behördliche Nutzung der AHV-Nummer und fordert eine breitere Nutzung, namentlich im Gesundheitswesen:
- zur elektronischen Patientenidentifikation im Behandlungskontext der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen, zu den Leistungserbringern an der Schnittstelle, sowie zur Abrechnung in der OKP.
- zur elektronischen Patientenidentifikation in der klinischen und epidemiologischen Forschung, namentlich der Register wie Krebsregister.
- als Patientenidentifikationsmerkmal im elektronischen Patientendossier, Art. 4 EPDG.