Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV): Art. 105a ff KVV (Nichtbezahlung von Prämien) und Art. 106a ff. KVV (Prämienverbilligung durch die Kantone), sowie Art. 22 und 54a ELV

H+ ist nicht einverstanden, dass die Verordnungsrevision die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Spitalrechnungen nicht in die Lösung einbezieht. Zudem fordert H+, dass alle Spitäler und Kliniken über Änderungen der Listen von inner- und ausserkantonalen Patienten, die ihre Prämien nicht bezahlt haben, rechtzeitig und effizient informiert sind.