Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31)

H+ unterstützt den Wechsel vom Delegationsprinzip bei der psychologischen Psychotherapie zu einem noch in verschiedener Hinsicht zu verbessernden Anordnungsmodell, lehnt aber das vorgeschlagene Vorgehen mit den Anpassungen der KVV und KLV ab. Die Änderungen dürfen nicht isoliert umgesetzt werden, sondern müssen unbedingt eingebettet sein in ein zukunftsweisendes und auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgestaltetes System mit integrierten Behandlungsnetzen zur Sicherstellung und Verbesserung der psychiatrischen Versorgung, insbesondere in Krisen- und Notfallsituationen.

In unserer Vernehmlassung zeigen wir die Mängel der Verordnungsentwürfe auf und fordern die Konzeption eines Anordnungsmodells, welches übergeordneten und insbesondere den Patienten-Interessen zu dienen hat. Es muss sichergestellt werden, dass die Behandlungsqualität gewährleistet ist und die Abgeltung sachgerecht geregelt wird. Zur Sicherstellung der Qualität der psychiatrischen Versorgung und zur Vermeidung von unkontrollierbaren Mengenausweitungen lehnt H+ eine generelle Ausweitung der Anordnungsberechtigung auf alle ärztlichen Grundversorger ab, genau gleich wie die im Vergleich zur heutigen Regelung weitreichenden zusätzlichen Limitationen, welche eine medizinisch korrekte und sachgerechte Versorgung gefährden. Die Tarifierung muss für eine Übergangszeit über anzupassende entsprechende Tarifpositionen im TARMED sichergestellt werden, bis eine neue Tarifstruktur und ein neuer sachgerechter und betriebswirtschaftlich korrekter Tarif für psychologische Psychotherapie von den Tarifpartnern geschaffen und vereinbart sowie vom Bundesrat genehmigt ist. Gerne bringen wir unsere Vorstellungen und Konzepte in die Überarbeitung der Verordnungen ein und unterstützen das BAG bei der Einbettung der Anpassungen in ein koordiniertes Anordnungsmodell für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung.