H+ hat nichts gegen die geplante Änderung des KVV einzuwenden, wonach die Zahlung der Prämien für abgewiesene Asylbewerber mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, welche sich in der Schweiz aufhalten, aufgeschoben werden kann. Für die Spitäler und Kliniken ist es wichtig, dass die Behandlungskosten tatsächlich vergütet werden und der Kostenträger klar definiert ist, ohne dass die Spitäler und Kliniken grosse administrative Aufwendungen für Abklärungen haben.