Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) – Arbeitszeiterfassung

H+ verzichtet im vorliegenden Fall auf eine ausführliche Stellungnahme, möchte aber darauf hinweisen, dass solche Regelungen in einem zweiten Schritt nicht zur Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsgesetzes führen dürfen.